Zitate aus dem Bundesnaturschutzgesetz
§44 BNatSchG: Es ist verboten, Wildtieren nachzustellen, zu verletzen, zu töten oder zu fangen!
§45 BNatSchG: Abweichend der Verbote aus §44 ist es ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen um sie gesund zu pflegen
Die Tiere sind unverzüglich freizulassen sobald sie sich selbstständig erhalten können
Wie erkennen wir nun, ob ein Igel hilfsbedürftig ist?
Tagaktivität kann ein Alarmzeichen sein
Bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt ist ein umherlaufender Igel IMMER in Not
Verletzungen
Abgemagert
verwaiste Igelsäuglinge
Fliegeneier & -maden
Gelb übersähte Bereiche sind Fliegeneier die unverzüglich entfernt werden müssen
Keine Wärme!
Wichtig hierbei ist, zu unterscheiden, ob es sich um ein Jungigel oder Altigel handelt!
600gr bei einem Jungigel sind optimal - für einen Altigel wiederum fatal!
Bei folgendem adulten Männchen ist ein deutlicher Hungerknick zu erkennen - er ist stark abgemagert
Jungigel: Eine weit verbreitete Darstellung der wildtierrettung.de
Altigel:
Normalgewicht um ~1000g
Stachelfarbe meist mit Gelbstich
Jungigel:
Normalgewicht 500/600gr